Immer häufiger hört und liest man Fälle, dass beispielsweise Prominente von Fans und Liebhabern auf Schritt und Tritt verfolgt werden. Jede Regung dieser verfolgten Personen wird von diesen Menschen beobachtet. Schlimmstenfalls folgen sie ihnen tatsächlich auf Schritt und Tritt. Bei Tag und in der Nacht. Dabei machen sie auch nicht Halt, wenn es sich um den eindeutigen Eingriff in die Privatsphäre handelt. Das Stalking wird juristisch als das willentliche, wiederholte und beharrliche Verfolgen und Nachstellen einer Person bezeichnet, die sich von dieser eindeutig belästigt und bedroht fühlt. Mittlerweile gilt das Stalken in vielen Staaten als Straftatbestand und kann rechtliche Folgen und Strafen mit sich ziehen. Je nach Schwere und Intensität, werden dem Verfolger Auflagen auferlegt, in denen klar erörtert wird, dass er sich beispielsweise nur auf einer Distanz von X Metern der anderen Person überhaupt nähern darf. Stalker sind aber am häufigsten bei Beziehungen zu beobachten. Wenn sie einseitig beendet wurden oder der Partner sich von Eifersucht geprägt, nicht vom jeweiligen Partner lösen kann und ihm auch kein ruhiges Leben mit einem erneuten Partner beispielsweise gönnt. Stalken kann schon beginnen, wenn diese Person den kompletten Bekanntenkreis ausfragt und mit lästigen Fragen belästigt. Telefonanrufe in der Nacht, die absichtlich in de Nachtstunden geschehen, um den Partner zu terrorisieren. Oder auch ein tägliches Bombardement an SMS, Nachrichten aufs Handy oder auch dem ständigen Durchklingeln lassen. Viele Stalking-Opfer berichten sogar, dass sie mehrmals ihren Wohnsitz wechseln musste, damit der Verfolger endlich von ihnen lässt.