Es gibt Menschen, die in einer monogamen Partnerschaft nicht glücklich werden können und der Meinung sind, dass ein einziger Partner nicht alle Bedürfnisse erfüllen kann. So kommt es vor, dass ein Teil die sogenannte Polygamie bevorzugt. Mit diesem Ausdruck bezeichnet man die Menschen, die eine Form von Vielehe eingehen und somit mehrere Partner in einer eheähnlichen Beziehung zulassen. Dabei unterscheidet man den Begriff Polygynie (Vielweiberei), wo ein Mann mehrere Ehefrauen hat von dem Begriff Polyandrie (Vielmännerei), wo eine Frau wiederum mehrere Ehemänner hat. Als drittes findet man aber auch noch den Begriff Polygynandrie (Gruppenehe) und auch noch weitere Eheformen, wo dann mehrere Männer und Frauen beteiligt sind. Alles zusammen läuft aber darauf hinaus, dass eben ein Partner für eine glückliche Beziehung manchen Menschen nicht reicht. Die Form Polyandrie kommt heute noch in Ackerbaukulturen auf niederer Stufe vor. Die Polygynie kommen eher in Kulturen mit viehzüchterischem Bezug vor. Generell ist aber entscheidend, dass ein Geschlecht dann mehrere Partner haben kann, wenn es die Rolle des Familienernährers einnimmt. In Deutschland ist die Polygamie eigentlich verboten und kann mit Freiheits- und Geldstrafen belegt werden. Allerdings kann eine Wirksamkeit einer erfolgten Eheschließung nicht verhindert werden, wenn es dazu kommen sollte. Sogar dann, wenn sie in Deutschland geschlossen wurde. Das könnte dann passieren, wenn beispielsweise der Standesbeamter absichtlich getäuscht wurde und die erste Ehe nicht erkennen konnte. In so einem Fall kann diese illegale Eheschließung nur wieder aufgehoben werden. Öfters kommt es in der Praxis vor, dass verheiratete Personen im Ausland zusätzliche Ehen eingehen und in Deutschland einfach verschweigen.